EU-Verpackungsverordnung (PPWR): Was ändert sich für Unternehmen?

von Lisa Schiller

Seit dem 12. August 2026 gilt die neue EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Packaging and Packaging Waste Regulation, kurz PPWR). Sie bringt neue Anforderungen an Verpackungen, ihre Nachhaltigkeit, Recyclingfähigkeit, Kennzeichnung und Dokumentation mit sich. Auch Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte Produkte innerhalb der EU in Verkehr bringen, müssen sich mit den neuen Vorgaben auseinandersetzen.

Für unsere Kunden bedeutet das vor allem: Verpackungen müssen künftig stärker hinsichtlich ihrer Materialzusammensetzung, Recyclingfähigkeit und Konformität betrachtet und dokumentiert werden.

Was ist die PPWR?

Die PPWR – Verordnung (EU) 2025/40 – verfolgt das Ziel, Verpackungsabfälle innerhalb der Europäischen Union zu reduzieren und gleichzeitig die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Dazu werden europaweit einheitliche Anforderungen an Verpackungen und Verpackungsabfälle eingeführt.

Die Verordnung gilt seit dem 12. August 2026. Einige konkrete Anforderungen werden jedoch erst zu späteren Zeitpunkten verbindlich, beispielsweise bestimmte Kennzeichnungspflichten ab 2028 oder weitere Anforderungen an Verpackungen ab 2030.

Damit entsteht für Unternehmen nicht nur Handlungsbedarf bei der Gestaltung von Verpackungen, sondern auch bei Nachweisen, Informationen und der Dokumentation.

Was ändert sich konkret?

Die PPWR umfasst zahlreiche Bereiche. Für Unternehmen besonders relevant sind unter anderem:

1. Recyclingfähigkeit

Verpackungen sollen künftig so gestaltet sein, dass sie am Ende ihrer Nutzung möglichst effektiv recycelt werden können. Die Verordnung führt dafür konkrete Anforderungen an die Recyclingfähigkeit und die Gestaltung von Verpackungen ein.

2. Reduzierung von Verpackungsmaterial und Leerraum

Die PPWR zielt außerdem darauf ab, unnötige Verpackungen und übermäßigen Leerraum zu vermeiden.

Für bestimmte Um-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen gilt ab 2030 beispielsweise ein maximaler Leerraumanteil von 50 %. Auch Verkaufsverpackungen müssen den Leerraum auf das für die Funktionalität notwendige Maß reduzieren.

3. Materialkennzeichnung

Die Verordnung sieht künftig eine europaweit harmonisierte Kennzeichnung vor, die Verbraucher bei der richtigen Sortierung unterstützen soll. Die entsprechenden Kennzeichnungspflichten greifen grundsätzlich ab dem 12. August 2028 beziehungsweise abhängig vom Erlass der dafür erforderlichen Durchführungsrechtsakte.

4. Mehr Dokumentation und Nachweise

Ein wesentlicher Punkt der PPWR ist die Verpflichtung, die Konformität von Verpackungen nachweisen zu können.

Hersteller müssen unter anderem eine technische Dokumentation erstellen und – sofern die Konformität nachgewiesen wurde – eine EU-Konformitätserklärung ausstellen. Die entsprechenden Unterlagen müssen bei Einwegverpackungen grundsätzlich fünf Jahre und bei Mehrwegverpackungen zehn Jahre aufbewahrt werden.

Das bedeutet für Unternehmen: Es reicht nicht mehr aus, lediglich zu wissen, aus welchem Material eine Verpackung besteht. Die relevanten Informationen müssen nachvollziehbar dokumentiert und bei Bedarf bereitgestellt werden können.

 

Was bedeutet die PPWR für unsere Kunden?

Auch wenn die konkreten Verpflichtungen davon abhängen, welche Rolle ein Unternehmen in der Lieferkette einnimmt und welche Verpackungen betroffen sind, sollten Unternehmen ihre Verpackungen und die dazugehörigen Informationen frühzeitig überprüfen.

Dazu können beispielsweise folgende Fragen gehören:

  • Welche Verpackungen werden für die gelieferten Produkte eingesetzt?
  • Aus welchen Materialien bestehen diese Verpackungen?
  • Sind die relevanten Materialinformationen dokumentiert?
  • Welche Angaben zur Verpackung müssen gegenüber Kunden oder Behörden bereitgestellt werden?
  • Liegen die erforderlichen Konformitäts- und Materialnachweise vor?
  • Welche Anforderungen gelten für die jeweilige Verpackung bereits heute und welche werden zu einem späteren Zeitpunkt wirksam?

Gerade für Unternehmen, die Produkte innerhalb verschiedener EU-Mitgliedstaaten vertreiben, ist eine möglichst einheitliche und nachvollziehbare Dokumentation hilfreich.

 

ELBTAL Plastics unterstützt bei den erforderlichen Informationen

Auch wir bei ELBTAL Plastics setzen uns mit den Anforderungen der neuen PPWR auseinander und passen unsere Prozesse und Dokumentation entsprechend an.

Für unsere Kunden bedeutet das: Die für unsere Produkte und deren Verpackungen relevanten Informationen und Dokumente werden von uns bereitgestellt und können für die eigene Dokumentation genutzt werden.

Je nach Produkt und Anwendungsfall können dazu beispielsweise Informationen zur Verpackung und Materialzusammensetzung sowie entsprechende Nachweise und Konformitätsunterlagen gehören.

Unser Ziel ist es, unseren Kunden die notwendigen Informationen strukturiert und nachvollziehbar zur Verfügung zu stellen, damit sie diese für ihre eigenen Compliance- und Dokumentationsprozesse nutzen können.

 

Wichtig: Nicht jede PPWR-Anforderung gilt sofort

Die PPWR ist keine Regelung, bei der sämtliche Anforderungen bereits seit dem 12. August 2026 vollständig umgesetzt sein müssen. Die Verordnung enthält unterschiedliche Übergangs- und Anwendungsfristen.

So gelten beispielsweise bestimmte Kennzeichnungsvorgaben erst ab 2028. Weitere Anforderungen – etwa zur Reduzierung von Leerraum oder zu Wiederverwendungsquoten – greifen ab 2030.

Deshalb lohnt es sich, die Anforderungen nicht erst dann zu prüfen, wenn eine konkrete Verpflichtung unmittelbar bevorsteht. Unternehmen können die Übergangszeit nutzen, um ihre Verpackungsdaten, Lieferketten und Dokumentation frühzeitig zu überprüfen.

 

Unser Tipp: Verpackungsinformationen jetzt prüfen

Die neue PPWR bringt für viele Unternehmen zusätzliche Anforderungen an Transparenz und Dokumentation. Wer seine Verpackungsdaten bereits heute strukturiert erfasst und die notwendigen Nachweise bei seinen Lieferanten anfordert, schafft eine gute Grundlage für die kommenden Anforderungen.

 

Wir bei ELBTAL Plastics unterstützen unsere Kunden dabei.

Wenn Sie Informationen oder Dokumente zu unseren Produkten und den entsprechenden Verpackungen für Ihre PPWR-Dokumentation benötigen, sprechen Sie uns gerne an. Wir stellen Ihnen die verfügbaren relevanten Unterlagen zur Verfügung.

Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihre Dokumentation für die neuen Anforderungen gut aufgestellt ist.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung. Welche konkreten Pflichten für ein Unternehmen gelten, hängt unter anderem von seiner Rolle innerhalb der Lieferkette und der jeweiligen Verpackung ab.

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ELBTAL PLASTICS GmbH & Co. KG
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